EGBGB alter Fassung (bis 13.06.2014) |
EGBGB neue Fassung (ab 13.06.2014) |
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Art. 246 - Informationspflichten beim Verbrauchervertrag |
Art. 246 § 1 - Informationspflichten bei Fernabsatzvertägen (vgl. dejure.org) |
Art. 246a § 1 bis 4 - Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen |
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Artikel 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen |
Art. 246 § 3 - Informationspflichten bie Verträgen im elektronischen Verkehr |
Artikel 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr |
Artikel 247 - Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen |
Artikel 247 - Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen |